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Schenken in Vyšší Brod

Historiker Aleš Stejskal führt nach dem Studium im Třeboňer Archiv an, dass unter den letzten Rosenbergern in ihrem südböhmischen Dominium über 560 Schenken waren. Im Durchschnitt gab es eine Schenke für 10 bis 15 Häuser. In Vyšší Brod waren in dieser Zeit 74 Häuser und 11 Schenken. Das Braurecht (das Recht Bier zu brauen) hatte die Stadt sowie die Brauerei im Zisterzienserkloster. Die Schenken waren insbesondere auf dem Stadtplatz konzentriert und das Haus, in dem Bier ausgeschenkt wurde, hatte über dem Tor oder im Schild einen Strohwisch gehängt. Der Schenkraum war eine einfache Stube mit erdenem Fußboden, hatte zwei bis drei Tische mit Stegen und Holzbänke. An den Wänden hingen viele Kannen, Humpen, Pinten, Halben und insbesondere Seidel. Bier wurde in Blechkannen aus dem Keller gebracht und in der Schenke wurde es in hölzernen Bottichen mit kaltem Wasser oder Eis gekühlt. Es wurde mit Blechseideln abgemessen.

Schweres Tischgeschirr des Geschlechtes und Hauses Rosenberg, Quell: Hrady, zámky a tvrze české III, August Sedláček, 1994, ISBN - 80 - 85794 - 27 - 6

Die Sperrstunde war meistens "bis zum Anfang der Streife des Nachtwächters", also bis ca. 23.00 Uhr, aber die selbstständig ausschenkenden Witwen sperrten bereits bei Sonnenuntergang. Geöffnet wurde "nach der Arbeit", häufig jedoch bereits von Morgen an. Auch wenn der Hausbesitzer, immer nur ein Bürger, in den Registern des Bierfassgelds als Schenkwirt geführt wurde, war eher seine Frau Schenkwirtin. Der Schenkwirt beendete jeden Besuch "der Nachbarn" mit Ausleuchten. Er nahm eine Laterne und "leuchtete den Gast aus" bis vor sein Haus. Die Besucher der Schenke waren "Trinker". Eine andere Gruppe bildeten Auswertige. Frauen in Begleitung eines oder mehrerer Männer verbot niemand den Besuch in einer Schenke. Besonders populäre Gäste waren lasterhafte Frauen - Prostituierte.

Im Jahr 1608 gab der Vyšebroder Abt Paulus Fahrenschon "Artikel und Ordnungen des Marktfleckens Vyšší Brod" heraus. Sie haben 63 Punkte, von denen acht die Vyšebroder Schenken betreffen. Im Punkt Nr. 8 wird gesagt: "Falls jemand erwischt wird, dass er die Kanne nicht in Ordnung hält, musste er der Stadt zwei Schock bezahlen". Das waren 128 Groschen, ein Taglöhner bekam 6 Groschen wöchentlich und ein Maurermeister 16. Daran knüpft auch der Punkt Nr. 55 an: "Der Richter, beeidete Ratsherren sowie die, die unter Vereidigung stehen, sollen mindestens jeden Sonntag in den Schenken Aufsicht führen, ob man das richtige Maß hat". Schon damals wurde mit dem richtigen Maß betrogen. Der Richter Simon Malschinger und seine fünf Ratsherren gingen "den Nagel beschauen". In jeder Schenke musste ein amtlich bestätigter Seidel sein, in dem jeder Gast das eingegossene Maß Bier überprüfen. Das Gefäß hatte am Rand einen Nagel befestigt, der das richtige Maß bezeichnete. Falls der Seidel der Anordnung nicht entsprach, "bohrten sie ihn an Ort und Stelle durch", was hieß die Entziehung des Gewerbes. Ein weiterer Betrug war Wasser ins Bier zuzugießen. Aber man goss auch "Nachsudbier, Dünn- und Leichtbier" zu. Dafür gab es Geldstrafen und bei einer Wiederholung drohte ein lebenslanger Verlust des Gewerbes.

Punkt Nr. 16 betraf Auswertige: "Jeder Schenkwirt soll beachten, was für Gäste er hat, und soll keine unbekannten Personen für drei Tage unterbringen, nur mit Wissen und Zustimmung des Richters, sonst bezahlt er für einen solchen Gast einen weißen Groschen. Wenn ein solcher Gast kein Geld hat, soll er ein Pfand hinterlassen". Die Gäste aßen von einer Schüssel gemeinsam mit der Familie des Schenkwirtes und nach dem Essen bezahlten sie "wie es ihnen geschmeckt hat, in eine Schüssel". Für die Nacht wurde der Gast dort gebettet, wo Platz war. Meistens in der Schenke auf dem Tisch oder auf der Bank. Das Benehmen der "Trinker" in der Schenke bestimmten Punkte: 18, 20, 50 und 53. In den ersten drei wird gesagt, dass jeder, wer in die Schenke kommt und eine Waffe bei sich hat, muss diese dem Schenkwirt in Aufbewahrung übergeben. Und kein Schenkwirt durfte Würfeln oder Kartenspiele erlauben und durfte die Menschen in der Schenke nachtsüber sitzen lassen. Der Gemeindediener durfte in der Schenke Karten und Würfel wegnehmen. Im Gegenfalle musste der Schenkwirt der Gemeinde ein Schock bezahlen und das Verschweigen einer Prügelei kostete ihn fünf Schock. Bei einem Trinkabend durften keine Geschäfte, Wechsel und Verträge abgeschlossen werden. Der letzte Artikel verordnete dann, dass sonntags und an anderen Feiertagen weder Schnaps noch Bier vor einer Predigt und heiliger Messe unter einer Geldstrafe von zwei Schock verkauft und ausgeschenkt werden dürfen. Einen Sieg der Gaststätte über die Kirche verzeichnete der Pfarer Matthäus Fock, der schrieb: "Es waren mehrere Menschen in der Schenke Bier trinken als in der Kirche".

(fs)

Weitere Informationen:
Geschichte der Region Vyšší Brod
Geschichte der Schenken und Gastwirtschaften in der Region von Český Krumlov
Geschichte des Bierbrauens in Vyšší Brod
Bier und Brauereien in Vyšší Brod
Vyšší Brod
Kloster Vyšší Brod