Burggraf der Burg Rožmberk
Der Burggraf der Burg Rožmberk verteidigte nicht nur die Burg selbst, sondern auch das ganze "rosenbergische Gut". Auf der Burg Rožmberk war bis zum 16. Jahrhundert eine sehr bescheidene ständige Militärbesatzung. Tagsüber waren zwei Fußsoldaten und ein Torwächter auf der vorderen oberen Burg, zwei Fußsoldaten auf dem Turm und vier Fußsoldaten und ein Torwächter auf der unteren Burg. Die Nachtwache hielten Turmwächter, und zwar vier auf der vorderen und sechs auf der unteren Burg. Beim Bewachen der Burg Rožmberk wechselten sieben Bürger aus der Gemeinde Babí, sechs aus Hořipný, je fünf aus Březí und Hlásný, vier aus Březovice, drei aus Machnatec und zwei aus Bělá. Daneben war der Burggraf auch mit der Wirtschaftsführung beauftragt, für deren Ergebnis er der Obrigkeit verantwortlich war. Bei der Führung von Registern half ihm der Burgschreiber. Er verwaltete auch die Gegend unter der Burg und alle Untertanen. Nach dem Rožmberker Urbar aus dem Jahr 1498 gehörten zur Burg Rožmberk neben dem Marktflecken Rožmberk auch weitere 27 Gemeinden und Höfe dieses Gerichtes.
Der Burggraf sollte darauf achten, dass sämtliche Wirtschaft in der Herrschaft Nutzen bringt und dass die rosenbergische Kammer Einkommen vom Ertrag bekommt. Seine weitere Aufgabe war das Erhalten der Burgbesatzung und die Aufsicht über ihr. Mit dem Burggrafen wurde ein Vertrag abgeschlossen, der ihn zur Erfüllung der Pflichten und Versorgung des Gesindes, die Obrigkeit dann zum Auszahlen der festgesetzten Belohnung verpflichtete. Beide Seiten wurden mit einer Jahreskündigungsfrist gebunden. Die Verträge für alle rosenbergischen Herrschaften wurden nach demselben Schema verfasst. Sie enthielten immer eine Angabe über die Summe Geld, die dem Burggrafen jährlich ausgezahlt wurde, sowie die Zahl der Personen, die sie von der oben angeführten Summe unterhalten sollte, und weiter Naturalien und andere Vorteile, die dem Burggrafen zuerkannt wurden. Oft wurde auch ein Inventar der Burg beigelegt.
Der Burggraf kümmerte sich nicht nur darum, dass seinem Herrn kein Schaden geschieht, sondern auch darum, dass es den Untertanen "gerecht und rechtmäßig geschieht". Als der Burggraf Jan von Vlsice einmal mit den Ratsherren in einer Bierstube saß und maß, wie viel Bier die Wirtin einschenkt, stellte er fest, dass sie, wenn sie eine Pinte geben sollte, kaum drei Seidel gab und wenn sie drei Seidel geben sollte, gab es im Humpen kaum eine halbe Pinte. So bestrafte er die Wirtin auf der Burg. Der Rožmberker Burggraf Sudek sollte sich vor dem Jahr 1532 für 194 Schock Prager Groschen auch um ein Dutzend Mitglieder der Besatzung der Rožmberker Burg kümmern. Unter ihnen war auch der Schreiber, dem er neben Verpflegung auch Heu für Pferde geben musste. Von Naturalgaben gehörten ihm der Zehnte Eier vom Frymburker Gericht, die Maut von Horní Dvořiště, Rožmitál und Myšlany, Käse vom Zehnten, der Ertrag von Dörfern und vom Hof in Metlice mit Zubehör, Hasenjagden und der Ertrag vom Bach Vltavice und Brennholz vom Wald Tomensperg. Im Jahr 1556 wird im Vertrag ein Gehalt von sechzig Schock Meißner Groschen festgesetzt, die Personenzahl wird nicht angegeben. Zu den angeführten Naturalien kommen 50 Eimer Roggen und hundert Eimer Hafer, der Ertrag aller Grundstücke am Schloss, die zum hiesigen Hof gehörten, und der Anteil an Zinsen.
Lange wirkte auf der Burg Rožmberk Burggraff Alexandr Štol von Grynperk. Er kaufte ein Gut in der Stadt Rožmberk, wo auch seine Tochter Žofie lebte. Sie war wahrscheinlich sehr klatschsüchtig, und so musste sie im Jahr 1580 für eine Verleumdung Levs von Kolichreit und seiner Schwester Margarete eine Strafe von hundert Schock böhmischen Groschen bezahlen und nicht einmal ihr Vater Burggraf konnte ihr helfen. Die Instruktion für Burggrafen aus dem Jahr 1556 setzte fest, dass der Burggraf täglich dem Öffnen der Burg beiwohnen soll. Überraschend ist, dass es im Sommer um drei und im Winter um vier Uhr morgens war. Der Burggraf musste auch beim alltäglichen Verschließen der Burg sein, was im Sommer um 19 und im Winter bereits um 18 Uhr war. Nach diesem Hinweis beaufsichtigte der Burggraf die Tor- und Turmwächter. Seine tägliche Pflicht war die Burg durchzugehen und ihren Zustand zu kontrollieren und über die Verpflegung des Gesindes Aufsicht zu führen. Mit dem Küchenmeister sollte er dem Gesinde Fleisch verabreichen und beim Tafeln sollte er auf die Sitzordnung achten. Er selbst durfte sich nicht an den Tisch setzen, bevor alle ordentlich Essen bekamen. Er kontrollierte auch, ob Brot auf den Tisch gelegt wurde, erst nachdem sich das Gesinde an den Tisch gesetzt hatte, und ob nur die festgesetzte Menge Wein verabreicht wurde. Es wurde ihm verboten Gäste an den Tisch zu bringen oder es bei anderen zu dulden. Seiner Aufsicht unterlag auch die Speisenzubereitung und nach dem Essen sollte er aufpassen, das keiner die unverzehrten Reste mitnimmt. Einen solchen Verstoß sollte er "mit dem Turm" bestrafen. Also mit dem Gefängnis im Turm. Der Burggraf beaufsichtigte auch, dass man im Winter nicht mehr heizt, als es notwendig war. Der Grund dafür war nicht nur eine Bemühung Holz zu sparen, sondern auch Feuergefahr vorzubeugen. Zu den Aufgaben des Burggrafen gehörte auch die Aufsicht über den Bäckern und Brotbäckern. Im Frühling "bei langen Tagen", sollte der Burggraf mit dem Jäger, Schaffner und Fischmeister Wälder befahren, Holz für die Herrschaft zu bestimmen und Fronarbeit anzuordnen. Auch der Müller sollte ihn täglich berichten, was gemahlen und auf die Burg geliefert wurde.
(fs)
Weitere Informationen:
Geschichte
der Region Vyšší Brod
Rožmberk
nad Vltavou
Burg
Rožmberk nad Vltavou
Rožmitál
Horní
Dvořiště