Bader in Vyšší Brod
Im 16. Jahrhundert verfügten bereits alle Städte und Städtchen über ein Bad. Vyšší Brod war keine Ausnahme. Das Bad befand sich in dem Haus, das später die Nummer 88 bekam. In diesem Haus war nicht nur das Bad, sondern es wohnte hier auch der Bader. Davon zeugt unter anderem auch das Urbar von Vyšší Brod aus dem Jahr 1530, als hier ein Bader, auf Tschechisch "lazebník, lázeňský" angeführt wird. Nach ihm werden hier im Jahr 1537 Wolfgang Bader und von 1574 bis 1596 Hans Neilinger angeführt. Das Bad war in diesem Haus mindestens bis 1827, als der Letzte von der Generation der Haas Anndreas angeführt wird.
Das Bad in Vyšší Brod war im Besitz der Gemeinde, die es dem Bader für ein Gehalt ins Erbeigentum vermietete. Die Gäste saßen in großen ovalen hölzernen Bottichen, die mit Warmwasser gefüllt waren, und meistens waren sie mit Brettern zugedeckt. Nur der Kopf blieb draußen, damit das Wasser möglichst lange warm blieb. Ins Bad wurden verschiedene duftende Gewürze gegeben, meistens gedörrter Quendel. Um Dampf zu erzeugen, legte der Bader glühende Kiesel oder "Stäbe glühenden Eisens" in einen Kessel mit Wasser. Beim Baden oder danach brachte der Bader den Gästen Essen und Trinken. In der deutschen Chronik von Vyšší Brod gibt es folgende Bemerkung: "Das Bad wird besonders samstags häufig besucht. Für Arme und Schüler war ein besonderes Bad mit Bier und Brot bestimmt. Dafür mussten sie für die Verstorbenen beten". Das nannte man Seelbäder. Am Badezimmer waren noch zwei Räume. Der eine wurde "Auszieherei" genannt, wo sich die Besucher auszogen. Im anderen betrieb der Bader oder sein Gehilfe - Barbier - Rasieren und Schneiden. Zugleich wurde hier im Frühling und Herbst auch zur Ader gelassen.
Das Bad war jedoch oft auch ein Ort, wo der Gast die Gesellschaft der Baderinnen fand. Im Jenaer Kodex fand ich ein Bild, wie die Baderinnen im Bad herumtollen. Als am Samstag vor der heiligen Barbara 1608 Vyšebroder Abt Paulus Farrenschon "Artikel und Ordnungen des Marktfleckens Vyšší Brod - Wie sich ein jeder Bürger benehmen soll" herausgab, schrieb er in der Einleitung: "Diese da galten bereits jahrelang und jetzt wurden sie versiegelt". Unter 63 Punkten ist der Punkt 61 interessant: "Wer Badverwalter ist, ist als Bader verpflichtet, dass man an allen gewöhnlichen Tagen im Bad badet. Der Bader ist auch verpflichtet ein Kämmerlein zu errichten, in der sich Frauen anziehen und ausziehen".
(fs)
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